| Sie sind hier: Archiv > Presse > Burschenschaften > Denkwürdiges Jubiläum |
In der Thüringer Allgemeinen , 18.10.2002
Denkwürdiges Jubiläum Mit einem Festakt auf der Wartburg begeht die Burschenschaft heute die 185. Wiederkehr des ersten Nationalfestes. Am 18./19. Oktober 1817 stellte die Burschenschaft, die erste gesamtdeutsche Studentenverbindung mit politischem Charakter, auf der Wartburg in Eisenach Forderungen zur Errichtung eines bürgerlichen Nationalstaates. Etwa 450 Studenten deutscher protestantischer Universitäten aus Breslau, Greifswald und Königsberg waren gekommen. Es gab mehrere Gründe, Eisenach im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als Schauplatz des ersten deutschen Nationalfestes zu wählen. Es lag im Zentrum des von 38 Staats- und Zollgrenzen zerrissenen Gebietes des Deutschen Bundes (1815 auf dem Wiener Kongress von feudalen Fürsten geschaffen). Jener Kleinstaat mit der Residenzstadt Weimar zeichnete sich als Mittelpunkt bürgerlichen und geistigen Lebens aus. Es seien Goethe, Schiller, Fichte, Hegel, Schlegel, von Hardenberg, Tieck und von Brentano genannt. Außerdem rückte speziell die Wartburg durch nationale und volksverbundene Romantik immer mehr ins historisch und künstlerische Blickfeld. Ein weiterer Anlaß der Standortwahl bildete die 300. Wiederkehr des Reformationsfestes. Auch Luther, der auf der Wartburg die Bibel aus dem Griechischen ins Deutsche übersetzte, hatte gewettert gegen kirchliche und gesellschaftliche Mißstände seiner Zeit. Der erste Festredner jenes Nationalfestes, der Theologiestudent Heinrich Riemann, klagte die politischen Zustände an. Professor Fries rief zum Kampf um Geistesfreiheit und Bürgergleichheit auf. Der Abschlußredner Carové aus Heidelberg bekannte sich zur Vaterlandsliebe ohne Deutschtümelei. Die Grundsätze und Beschlüsse des 18. Oktobers 1817 sind nie offiziell verabschiedet worden, aber sie waren wichtiger Anstoß zum deutschen Verfassungsstaat und bestanden aus vier wesentlichen Teilen: deutsche Einheit, Menschen- und Bürgerrechte, wirtschaftliche Freizügigkeit und Gewerbefreiheit und soziale Anliegen wie Bauernfreiheit und allgemeine Wehrpflicht. Die Vorstellung der Urburschenschaft von der Stellung des Einzelnen in einem Gemeinwesen ist weitgehend identisch mit der Stellung, die das Grundgesetz der Bundesrepublik ihren Bürgern garantiert. So heißt es in den Beschlüssen von 1817 zum Thema Freiheit: "Das erste und heiligste Menschenrecht ......... ist die persönliche Freiheit." Im Grundgesetz lautet es: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich." Der Grundsatz Nr. 7 lautete: "Aber es gibt keine Freiheit als in dem Gesetz und durch das Gesetz, und keine Gleichheit als mit dem Gesetz und vor dem Gesetz." Das Grundgesetz fasst sich kürzer: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Weiter könnte man die Artikel zu Rede-, Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit vergleichen, ebenso zu freien geheimen Wahlen, um festzustellen: Von der Wartburg ging die Kunde aus von Freiheit, Einheit und Demokratie. Dafür bezahlten viele Burschenschafter, Studenten und Professoren als Vorreiter der freiheitlich demokratischen Verfassung mit Verweis von der Universität, mit Einkerkerung und sogar mit ihrem Leben. Gisela KNIESE 18.10.2002
--------------------------------------------------------------------------------
Dies ist ein Beitrag zur Presseschau der Burschenschaft Normannia-Nibelungen zu Bielefeld zum Thema Studentenverbindungen. Die Burschenschaft Normannia-Nibelungen zu Bielefeld macht sich nicht den Inhalt dieses Artikels zu eigen. Kommentare zu dem Artikel durch die Burschenschaft Normannia-Nibelungen sind im Text deutlich gekennzeichnet.